Über die christliche Ehe

Auch die christliche Ehe, die der heilige Paulus ein großes Geheimnis im Hinblick auf Christus und die Kirche genannt hat (vgl. Eph 5,32), verlangt eindringlich nach unserer gemeinsamen Bemühung, damit nicht etwa gegen ihre Heiligkeit und das unauflösliche Band falsches gedacht oder zu unternehmen versucht wird. Mit besonderem Nachdruck hatte dies bereits Unser Vorgänger seligen Andenkens, Pius VIII., in seinem Apostolischen Schreiben empfohlen. Immer noch erheben sich dagegen feindliche Bestrebungen. Deshalb sind die Völker mit großem Eifer darüber zu belehren, daß die einmal gültig geschlossene Ehe nicht mehr aufgelöst werden kann, und Gott den durch das Eheband Verbundenen eine immerwährende Lebensgemeinschaft vorgeschrieben hat, deren heiliger Lebensbund nur durch den Tod gelöst wird. Dabei ist daran zu denken, daß die Ehe zu den heiligen Dingen zählt und infolgedessen der Kirche untersteht. Sie mögen sich die von der Kirche erlassenen Ehegesetze vor Augen halten und ihnen gewissenhaft und genau gehorchen. Denn von deren Erfüllung hängt auf vollkommene Weise die Innigkeit, die Kraft und die rechte Verbundenheit des Ehelebens ab. Sie sollen sich davor hüten, aus irgendeinem Grund etwas zu dulden, das gegen die Bestimmungen der Kirchengesetze und die Verordnungen der Kirchenversammlungen verstößt. Es ist bekannt, daß diese Ehen ein unglückliches Ende nehmen, die gegen die Ordnung der Kirche, ohne vorherige Versöhnung mit Gott, oder nur aus Leidenschaft geschlossen werden, ohne daß die Brautleute über das Sakrament und über das Sinnbild der Geheimnisse nachdenken.

Aus der Enzyklika „Mirari vos“ von Papst Gregor XVI. vom 15. August 1832