Die christliche Ehe ist unauflöslich 2.

Die Hochzeit im Dorf, 1883
Sir
Samuel Luke Fildes (1844 -1927)

Privatsammlung / Christopher Wood Gallery, London, UK
/ The Bridgeman Art Library

Die Anschauung des Herrn war von Anfang an auch Lehre der
Kirche. Im Römerbrief (7,2. 3) schreibt Paulus: „Eine verheiratete Frau ist,
solange der Mann lebt, an das Gesetz gebunden; wenn aber ihr Mann gestorben
ist, so ist sie von dem Gesetz des Mannes entbunden. Demnach wird sie eine
Ehebrecherin heißen, wenn sie, solang der Mann lebt, sich zu einem anderen Mann
gesellt. Wenn aber ihr Mann gestorben ist, so ist sie befreit von dem Gesetz
des Mannes, so dass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie mit einem anderen Mann
lebt.“ Und an die Korinther schreibt der gleiche Apostel: „Den Verheirateten
gebiete nicht ich, sondern der Herr gebietet ihnen: Das Weib darf sich vom Mann
nicht trennen; hat sie sich aber getrennt, so muss sie unverheiratet bleiben
oder sich mit dem Mann wieder versöhnen. Ebenso darf der Mann das Weib nicht
entlassen“ (1 Kor 7,10).
An dieser Lehre hat die Kirche zu allen Jahrhunderten
unentwegt festgehalten, zumal in den stürmisch bewegten Zeiten der
Glaubenskämpfe des 1.6. Jahrhunderts, wo das Konzil von Trient allen Versuchen
zur Lockerung der Ehedisziplin einen mächtigen Damm entgegensetzte und
erklärte: „Das stete unauflösbare Band der Ehe hat der Stammvater der
Menschheit verkündet, indem er auf Eingebung des Heiligen Geistes sprach: Das ist
nun Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch. Es werden zwei in
einem Fleisch, also in einer unzertrennlichen, unauflöslichen Verbindung.“
Den Kirchenvätern war die Unauflöslichkeit des Ehebandes
eine Selbstverständlichkeit. Bei Augustinus finden wir die Worte: „Das wird in
Christus und in der Kirche beibehalten, dass der Lebende von den Lebenden in Ewigkeit
durch keine Scheidung getrennt wird … Es ist eine Wirkung des Sakramentes, dass
Mann und Frau, die zur Ehe verbunden sind, solange sie leben, unauflöslich
verharren müssen und durch keine Scheidung getrennt werden. Wer unterrichtet
ist im katholischen Glauben, weiß, dass Gott die Ehe begründet hat; und wie die
Verbindung von Gott ist, so ist die Scheidung vom Teufel.“
St. Hieronymus
schreibt: „Alle Entschuldigungen abschneidend, bestimmt der Apostel sonnenklar,
dass die Frau bei Lebzeiten des Mannes Ehebrecherin ist, wenn sie einen anderen
heiratet. Wer eine Entlassene heiratet, ist Ehebrecher; mag sie selbst den Mann
entlassen haben oder vom Mann entlassen sein, einerlei: Ehebrecher ist, wer sie
genommen hat.“
St. Chrysostomus gebraucht folgendes Bild: „Wie entlaufene
Sklaven, auch wenn sie das Haus ihres Herrn verlassen haben, die Ketten
nachschleppen, so haben auch die Frauen, wenn sie ihre Männer verlassen, das
verdammte Gesetz als eine Kette, das sie des Ehebruchs beschuldigt und auch
jene zu Ehebrechern macht, die sie nehmen. Wann steht es der Frau frei, eine
zweite Heirat zu schließen? Wann? Wenn sie von der Kette gelöst wird: wenn der
Mann stirbt.“
Alphons Maria Rathgeber „Kirche und Leben“ „ein Buch von
der Schönheit und Segenskraft der Kirche. Verlag Albert Pröpster, Kempten im
Allgäu 1956. S. 144