Der übernatürliche Glaubenssinn

Alle Gläubigen sind an der Erfassung und Weitergabe der geoffenbarten Wahrheit beteiligt. Sie haben die Salbung des Heiligen Geistes empfangen, der sie unterrichtet und in die ganze Wahrheit führt.
„Die Gesamtheit der Gläubigen . . . kann im Glauben nicht fehlgehen, und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie mittels des übernatürlichen Glaubenssinns des ganzen Volkes  dann kund, wenn sie von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert“ (LG 12).
„Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und erhalten wird, hängt das Volk Gottes unter der Leitung des heiligen Lehramtes . . . dem einmal den Heiligen übergebenen Glauben unwiderruflich an, dringt mit rechtem Urteil immer tiefer in ihn ein und wendet ihn im Leben voller an“ (LG 12).

Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche – Oldenbourg – Benno – Paulusverlag – Veritas. Nr. 91-93.